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Channel: Prepaid Kreditkarten - aufladbare Visa und MasterCard - Guthaben Kreditkarten » P-Konto
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Die Prepaid Kreditkarte per Definition

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Mittlerweile gibt es auch Kreditkarten, bei denen Zahlungen nicht auf Kredit-, sondern auf Guthabensbasis abgewickelt werden. Der zu bezahlende Betrag wird aus einem vorher bezahlten Guthaben beglichen, es handelt sich also um eine Guthabenkarte, nicht um eine Kreditkarte im eigentlichen Sinne.

Diese aufladbaren Kreditkarten können nur an den Kreditkartenakzeptanzstellen verwendet werden, die online angebunden sind. Dadurch soll ein Überziehen des Guthabens verhindert werden. Die meisten Karten sind nicht hochgeprägt und tragen den Vermerk „Electronic use only“.

Die Prepaid Kreditkarte ist auch nicht kreditwürdigen Personen zugänglich, die beispielsweise noch nicht volljährig sind oder für die ein Negativeintrag in der Schufa vorliegt. Sie werden in Deutschland und der Schweiz von verschiedenen Banken und anderen Anbietern vertrieben, teilweise auch mit Guthabenverzinsung.

In jedem Fall sollten die Gebühren verglichen werden, da immer mehr Guthaben Kreditkarten auf dem Markt kommen. Bei manchen Anbietern wird bei jeder Transaktion eine Gebühr fällig. Einige Anbieter verlangen Gebühren für das Aufladen der Karte sowie Gebühren für die Benutzung der Kreditkarte. Einige Banken bieten auch Kreditkarten mit nur einer einmaligen Jahresgebühr an. Auch dort fallen Gebühren für bestimmte Dienstleistungen an, wie Bargeldbezug am Automaten. In der Regel ist sowohl das Aufladen, als auch die Benutzung dieser Karten gebührenfrei.

Eine Gefahr besteht bei Prepaid Kreditkarten ausländischer Herausgeber. Das eingezahlte Guthaben der Kreditkarte unterliegt oft keiner oder einer sehr geringen Einlagensicherung. Im Falle einer Insolvenz des Kartenherausgebers droht ein Totalverlust des eingezahlten Guthabens.

Ein weiterer Nachteil – zumindest aus Sicht eines Karteninhabers – stellt die Pfändungsmöglichkeit des auf dem Kreditkartenkontos vorab einbezahlten Guthabens dar. Hier gibt es jedoch inzwischen die Möglichkeit, das Kreditkartenkonto auf das seit dem 1. Juli 2010 offiziell eingeführte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umzustellen. Dadurch bleibt dem Kontoinhaber auch bei laufenden Pfändungen ein monatlicher Freibetrag zum Leben, der nicht gepfändet werden kann.


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